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Herzschrittmacherkontrollen

Herz-Schrittmacher-Kontrollen:

 

Herzschrittmacher dienen der Korrektur der Reizbildung und Schlagfolge des Herzens. Einkammer-Schrittmacher sind nur bei bestimmten Herzrhythmusstörungen sinnvoll (z.B. Vorhofflimmern), meist ist ein Zweikammer-Schrittmacher vorteilhaft.

Hierdurch kann eine normale Herztätigkeit im Vorhof und in der Hauptkammer erreicht werden mit einem natürlichen Herzrhythmus.

 

Der Schrittmacher besteht aus einem Impulsgeber (batteriebetriebenes Gerät) und einer Sonde (Elektrode), die den Impuls an die rechte Vorkammer und/ oder rechte Hauptkammer weiterleitet und herzeigene Signale zum Impulsgeber zurückleitet.

 

Die regelrechte Funktion des Schrittmachers und die ausreichende Batteriekapazität sollen regelmäßig (1-2mal/Jahr, je nach Schrittmachertyp) von einem Kardiologen mittels eines geeigneten Programmiergerätes überprüft werden.

Falls erforderlich, können auch notwendige Umprogrammierungen durchgeführt werden.

Die entsprechenden Daten der Kontrolle werden jeweils in den Schrittmacher-Ausweis des Patienten eingetragen.