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Transösophageale Echocardiographie

Transösophageale Echocardiographie (Schluck-Echo):

 

Dies ist eine Herzultraschalluntersuchung von der Speiseröhre aus.

Der Vorteil der Untersuchung ist die wesentlich bessere Bildqualität und genauere Beurteilbarkeit besonders bei schlechter Beschallbarkeit des Patienten.

Diese Untersuchung kann durchgeführt werden bei besonderen Fragestellungen, z.B. Erkennung von Blutgerinnseln im Herzen, Beurteilung der Hauptschlagader im Brustraum oder Herzklappenveränderungen.

 

Abbildung: Darstellung der transösophagealen Echocardiographie

 

 

 

Vor der Untersuchung wird die Ärztin mit Ihnen über Notwendigkeit und Durchführung der geplanten Maßnahme sprechen. Sie müssen nahe liegende, typische Risiken und Folgen kennen, damit Sie sich entscheiden können. Diese Seite soll helfen, das Gespräch vorzubereiten. Warum ist die Untersuchung notwendig? Der Eingriff dient dazu, Art und Ausmaß Ihrer Erkrankung genauer festzustellen, um die für Sie zweckmäßige und beste Behandlung planen zu können. Es kann sein, dass man Ihnen aufgrund der Untersuchungsergebnisse zu einem Eingriff am Herzen raten muss. Vielleicht genügen jedoch Ratschläge für Ihre weitere Lebensführung oder eine medikamentöse Behandlung. Wie erfolgt die Untersuchung?  Was ist ein Schluckecho (TEE) und wann wird diese Untersuchung durchgeführt? Beim Schluckecho wird  in die Speiseröhre eingeführt. Dort ist er dem Herzen, insbesondere dem linken Vorhof, ganz nah, und erlaubt eine besonders genaue Darstellung der Strukturen.  Das Echoskop, ein biegsamer, miniaturisierter Ultraschallkopf (ähnlich einem Gastroskop zur Magenspiegelung)  wird durch die Mundhöhle in die Speiseröhre und bis an den Mageneingang vorgeschoben. Der Ultraschallkopf liegt somit direkt neben dem Herzen.  So entstehen Ultraschallbilder von Herz und Hauptschlagader ohne störende Einflüsse anderer Gewebe (z.B. Lunge, Rippen), wie das bei der Untersuchung von außen der Fall ist. Diese werden dann auf Videobänder aufgezeichnet und beurteilt. Bei Bedarf oder falls Sie es wünschen, wird der Rachen örtlich betäubt und/oder Sie erhalten eine Beruhigungsspritze. Welche Vorbereitungen sind nötig? Sie müssen zur Untersuchung nüchtern erscheinen. Das heißt, falls nicht anders angeordnet, mindestens 4-6 Stunden vor der Untersuchung dürfen Sie nichts essen und nichts trinken. Ist mit Komplikationen zu rechnen? Die Ultraschalluntersuchung des Herzens durch die Speiseröhre ist ein risikoarmes Routineverfahren. Trotz größter Sorgfalt kann es dennoch in Einzelfällen zu Komplikationen kommen. Zu nennen sind: Verletzungen an Speiseröhre, Kehlkopf oder Luftröhre beim Einführen des Echoskops, vor allem wenn krankhafte Veränderungen bestehen (z.B. Verengungen, Aussackungen oder Speiseröhren-Krampfadern);  selten Herzrhythmusstörungen, die meist von alleine vergehen oder mit Medikamenten behandelt werden können;

  • selten Beeinträchtigung der Atemfunktion bis hin zum Atemstillstand, insbesondere bei der Gabe von Beruhigungsmitteln. Die Überwachung während und auch nach der Untersuchung durch den Arzt und seine Assistenten reduziert diese Gefahr jedoch erheblich;
  • sehr selten Herz-Kreislaufstörungen und andere Komplikationen, wie z.B. Verletzungen durch die Lagerung vor, während und nach der Untersuchung oder Gebissschäden bei lockeren Zähnen;
  • äußerst selten Überempfindlichkeitsreaktionen auf eingespritzte Medikamente bzw. örtliche Betäubungsmittel.

Worauf ist nach der Untersuchung zu achten?

  • Falls Sie eine Rachenbetäubung erhalten haben, dürfen Sie nach der Untersuchung 2 Stunden lang nicht essen und trinken.
  • Treten nach der Untersuchung Schmerzen oder andere Befindlichkeitsstörungen (z.B. Schwindel, Übelkeit, Bluterbrechen) auf, informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Arzt.
  • Bei ambulanter Untersuchung fragen Sie Ihren Arzt nach genauen Verhaltensregeln und lassen Sie sich bitte abholen. Wenn Sie ein Beruhigungs- und/oder Schmerzmittel erhalten haben, dürfen Sie frühestens nach 24 Stunden wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Ferner sollten Sie in dem gleichen Zeitraum keine wichtigen Entscheidungen treffen und nicht an gefährlichen Maschinen arbeiten.

 

Was der Arzt wissen muss…

Das Risiko ärztlicher Eingriffe wird durch körperliche Verfassung und Vorschäden beeinflusst. Um Gefahrenquellen rechtzeitig zu erkennen, braucht der Arzt folgende Informationen:

  • Leiden Sie unter Schluckbeschwerden oder haben Sie eine Erkrankung des Rachens, der Speiseröhre oder des Magens?
  • Wurde bei Ihnen schon einmal eine Magenspiegelung oder eine Röntgenuntersuchung des Magens oder der Speiseröhre durchgeführt?
  • Besteht eine Lungenerkrankung (z.B. Bronchialasthma, chronische Bronchitis, Luftnot)?
  • Besteht ein Bluthochdruck?
  • Sind Störungen des Stoffwechsels (z.B. Zuckerkrankheit, Lebererkrankung) bekannt?
  • Besteht eine Bluterkrankung/erhöhte Blutungsneigung (z.B. häufiges Nasenbluten, Neigung zu Blutergüssen oder blauen Flecken)?
  • Nehmen Sie Medikamente zur Blutverdünnung ein?
  • Besteht eine akute/chronische Infektionskrankheit (z. B. Hepatitis, Aids) oder ein anderes schwerwiegendes chronisches Leiden (z.B. Grüner Star, Epilepsie, Leberzirrhose)?
  • Haben Sie lockere Zähne, Zahnkrankheiten (z.B. Karies, Parodontose) oder tragen Sie Zahnersatz (z.B. Stiftzähne, Jacketkronen, Zahnbrücken, herausnehmbare Prothesen)?
  • Nur für Frauen im gebärfähigen Alter: Könnten Sie schwanger sein?

Das Aufklärungsgespräch Im Aufklärungsgespräch sollten Sie nach allem fragen, was Ihnen wichtig erscheint, so z.B.:

  • Wie notwendig und dringlich ist die Untersuchung?
  • Gibt es andere Untersuchungsmethoden?
  • Bestehen für mich persönliche Risiken, die im Aufklärungsblatt nicht erwähnt sind?